Enthüllungsbuch über die Profiteure der jährlich mehr als zweihunderttausend Abtreibungen

8. September 2009 | 0 Kommentare

Ein Enthüllungsbuch über die Profiteure der jährlich mehr als zweihunderttausend Abtreibungen in Deutschland erscheint dieser Tage im Sankt-Ulrich-Verlag. Unter dem Titel „Geschäft Abtreibung“ deckt die Journalistin und Fernsehmoderatorin Alexandra Maria Linder auf, wer an Abtreibungen verdient und wie abgetriebene Kinder kommerziell genutzt werden.

So weiß die Autorin zu berichten, wie mit Hilfe von Zellen, die aus abgetriebenen Föten gewonnen wurden, Anti-Aging-Cremes hergestellt werden. Abgetriebene Föten werden nach Recherche der Autorin als Ersatzteillager für Zelltherapien, Gewebe- und Organtransplantationen benutzt. Viele Kosmetik- und Arzneimittelfirmen brüsteten sich mittlerweile damit, daß für ihre Tests keine unschuldigen Tiere mehr sterben müßten, verschwiegen aber, daß dafür nun abgetriebene Kinder zum Einsatz kommen. Schließlich zeigt die Autorin auf, wie der Bevölkerungsfonds der UNO bei seinen Maßnahmen zur Bevölkerungskontrolle in den Ländern der „Dritten Welt“ ganz gezielt auch auf Abtreibungen setzt.

Der Sankt-Ulrichs-Verlag bezeichnet „Geschäft Abtreibung“ als „echtes Enthüllungsbuch“. Es bringe „beklemmende und erschreckende“ Fakten ans Tageslicht, „die aufgrund geschickter Verschleierungstaktiken bislang nur Insidern bekannt“ gewesen seien.

(openPR)

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Das Geschäft mit dem Tod. Stefan Rehder befaßt sich mit dem Thema Sterbehilfe.

26. Juni 2009 | 0 Kommentare

„Nur in kranken Gesellschaften sterben Menschen gesund“, lautet eine der Kernthesen des neu erschienenen, faktenreichen Buches des Journalisten und Sachbuchautors Stefan Rehder. In „Die Todesengel“ zeichnet er ein facettenreiches Bild der auf dem Vormarsch befindlichen Euthanasie. Mit spitzer Feder beschreibt der Autor, wie der demografische Wandel, eine wachsende Lebenserwartung, steigende Gesundheitskosten und massenhafte Abtreibungen der Euthanasie in den Industrieländern den Weg ebnen. Rehder läßt keinen Zweifel daran, daß die ökonomische Entlastung des Gesundheitssystems in der Euthanasie-Debatte zunehmend eine Rolle spielen wird. Hinter den verführerischen Argumenten eines „selbst bestimmten und schmerzfreien Todes“ stehe auch das handfeste Interesse, ein kostensparendes „sozialverträgliches Frühableben“ von alten und kranken Menschen gesellschaftlich akzeptabel zu machen.

Philosophisch wird es, wenn der Autor darlegt, weshalb es kein Recht auf einen Suizid geben könne. Gegen die Behauptung, der Suizid sei Ausdruck der Selbstbestimmung des Menschen führt er einen ganzen Strauß logischer, anthropologischer und medizinischer Gründe ins Feld. Da die Selbstbestimmung ein „Selbst, welches es zu bestimmen gilt, notwendig voraussetzt“, könne, „die Vernichtung dieses Selbst unmöglich noch als Akt selbstbestimmten Handelns betrachtet werden“, ist Rehder überzeugt. Anhand der Ergebnisse einer Reihe medizinischer Studien weist der Autor nach, daß der Suizid „in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle Ausdruck einer geistig-seelischen Krankheit“ und keineswegs eine Form der Selbstbestimmung ist. Wer behauptet, er sehne sich nach dem Tod, verlange in der Regel gar nicht danach, tatsächlich zu sterben, sondern wünsche sich bloß ein anderes Leben. Selbst „die vermeintliche Sehnsucht nach dem Tod“, sei „in Wirklichkeit eine Sehnsucht nach dem Leben“. Nicht einmal den so genannten „Bilanzsuizid“ will Rehder gelten lassen. Seine Begründung: „Für den Suizid benötigen wir ein solch enormes Aggressionspotenzial, das gegen uns selbst gerichtet ist, daß es zu einem derartigen Aggressionsaufbau nur in extremen psychischen Krisen kommt.“ Rehder widmet dem Suizid in seinem Buch ein ganzes Kapitel, weil er die Auffassung vertritt, daß ohne dessen falsche „Glorifizierung“ als freie Tat, den Verfechtern des „ärztlich assistierten Suizid“ und der „Tötung auf Verlangen“ in der gegenwärtigen Euthanasie-Debatte der Boden entzogen wäre.

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Sterben in Würde

18. Dezember 2008 | 0 Kommentare

Klie, Thomas; Student, Johann-Christoph

Sterben in Würde. Auswege aus dem Dilemma Sterbehilfe

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Der Untertitel verspricht „Auswege ans dem Dilemma Sterbehilfe“. Wer sich das Buch nur kurz anschaut und sich das gleichlautende Schlußkapitel durchliest, dürfte enttäuscht sein. Einen Ausweg wissen die Autoren auch nicht. Sie beschreiben schlagwortartig Dilemmata, die bleiben: Leben erhalten – Willen befolgen; Sicherung von Selbstbestimmung – Akzeptanz von Abhängigkeit; Fokussierung auf Rechtsfragen in der öffentlichen Diskussion – Entwicklung einer palliativen Kultur in unserer Gesellschaft. Das Fazit: „Die Interessen der Beteiligten (Institutionen, Ärzte, Angehörige), Wertesysteme des Menschen, um den es geht und die Situation, in der er sich befindet: Diese sind in Beziehung zu setzen zu ethischen Prinzipien wie Gerechtigkeit, Autonomie, Würde, Solidarität. Daran müssen sich Entscheidungen orientieren.“ Mit solchen Allgemeinplätzen ist niemandem geholfen, werden sich viele Menschen denken — und das Buch wieder in die Auslage zurück legen.

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„Sterben wird heute gerne outgesourced“

28. August 2008 | 0 Kommentare

Großmann, Niklas

Begrenzte Existenz. Sterbehilfe und Tod als professionelle Herausforderung für die soziale Arbeit in Deutschland

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SN-Online: „Begrenzte Existenz“ ist ein sachlich-nüchtern oft wissenschaftlich gehaltenes Buch über das Sterben und die Sterbehilfe. Kein Wunder, der Bad Nenndorfer Niklas Großmann hat den Text 2007 als Diplomarbeit im Studiengang Sozialwesen an der evangelischen Fachhochschule in Hannover abgegeben.

zum Originalartikel der Zeitung

Totensorge

4. August 2008 | 0 Kommentare

Schenk, Stephan
Die Totensorge – ein Persönlichkeitsrecht. Zivilrechtliche Untersuchung der Verfügungsbefugnis am toten menschlichen Körper

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Die Arbeit befaßt sich mit zivilrechtlichen Fragen, welche sich ans dem mißbräuchlichen Umgang mit dem toten menschlichen Körper ergeben. Der Autor diskutiert hierbei zunächst sowohl die juristisch durchaus brisante Frage wann ein Mensch lebt und ab wann er als tot zu bezeichnen ist. Er kommt zu dem Ergebnis, daß ein Lebensrecht bereits zum Zeitpunkt der Konjugation, also der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle besteht. Als Todesbegriff wird der so gen. „gespaltene Todesbegriff“ (für Organentnahme bzw. Bestattung) favorisiert.

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